Historisches Fanpage-Archiv

Filmgeschäftsführer

Filmgeschäftsführer/in im Film- und Fernsehbereich

Ein Filmgeschäftsführer verwaltet das Produktionsbudget und ist zuständig für die buchhalterisch korrekte Zuordnung aller Kosten. Er rechnet die Gagen für alle Filmschaffenden ab, überwacht die Kostenrechnung und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lohnsteuer- und Versicherungsabrechnung. Der Filmgeschäftsführer trägt große Verantwortung, da er gleichzeitig Kassenwart, Oberbuchhalter und Finanzchef einer Film- und Fernsehproduktion ist. Während und nach Abschluss einer Produktion, z.B. wenn die letzte Rechnung bezahlt ist, muss er die gesamten angefallenen Kosten nach einem steuerrechtlich genau definierten System ordnen, mit dem Produktionsbudget vergleichen und die Produktion abrechnen. Ob dann das ursprünglich kalkulierte Budget eingehalten wurde oder nicht, stellt sich erst am Ende einer Produktion heraus.

Voraussetzungen
Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Steuer- und versicherungsrechtliche Kenntnisse, Finanzbuchhaltung, Geduld und Kommunikationsfähigkeit zählen zu den persönlichen Voraussetzungen. Mittlere Reife oder Abitur, Lehre als Bank- oder Industriekaufmann und praktische Berufserfahrung in anderen Branchen sind eine hilfreiche Ergänzung. Volontariate und Praktika bei größeren Produktionsunternehmen und eine kaufmännische Berufsausbildung sind von Vorteil.

Ausbildung
Es gibt außer den oben genannten Ausbildungswegen keine geregelte und spezielle Ausbildung zum Filmgeschäftsführer. Der ausgebildete Kaufmann oder Finanzbuchhalter lernt die notwendigen praktischen Erfahrungen und beruflichen Ergänzungen bei der praktischen Arbeit in Produktionsunternehmen und bei Fernsehanstalten.