Historisches Fanpage-Archiv

2. Regieassistenz

2. Regieassistenz im Film- und Fernsehbereich

Stellung und Aufgaben

Die 2. Regieassistenz ist ein/e wichtiger Mitarbeiter/in der Regie. Sie arbeitet weisungsgebunden; innerhalb dieses Rahmens fallen ihr Aufgaben und Tätigkeiten im organisatorischen, künstlerischen und technischen Bereich der Produktion zu.

Die 2. Regieassistenz ist oft nur während der unmittelbaren Vorbereitungszeiten zu den Dreharbeiten und während dieser am Entstehen des Film- oder Fernsehwerkes beteiligt.

Tätigkeiten

– Einarbeitung in das Drehbuch
– Besprechung über künstlerische und technische Absichten der Realisation; gegebenenfalls Mitarbeit bei der Überprüfung von Inhalt und Dramaturgie
– Mitwirkung an Motivbesichtigungen
– Mitsprache bei künstlerisch-technischen Vorbereitungen (Szenenbild, Requisite, Kostüm, Maske etc.)

  • – Absprachen über die technischen und zeitlichen Abläufe sowie über konkrete Aufgabenzuweisungen
  • – Überprüfung des Drehbuches in Bezug auf die vorgesehene Länge des Films
  • – Erstellung der jeweiligen Tagesposition, Organisation des Drehablaufs am Set
  • – Wahrung des Überblicks über das Verhältnis der Längen der gedrehten Szenen zu den vorgesehenen Längen
  • – Mitarbeit beim Inszenieren szenischer Hintergründe oder bei konkreter Aufgabenstellung durch die Regie
  • – Organisation der nur-Töne
  • – Vorbereitung des folgenden Drehtages
  • – Teilnahme an den Mustervorführungen zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse

Ausbildung und berufliche Voraussetzungen

Eine einheitliche geregelte Ausbildung zur ersten Regieassistenz gibt es in Deutschland nicht. Die Ausbildung erfolgt durch Volontariate und/oder durch die Tätigkeit als Continuity und als Zweite Regieassistenz unter Anleitung der Ersten. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Ausbildung an einschlägigen Fach- oder Hochschulen für Film, Fernsehen und Medienkunde in der Bundesrepublik oder in der Europäischen Union.