Historisches Fanpage-Archiv

1. Oberbeleuchter

Oberbeleuchter/in im Film- und Fernsehbereich

Der Oberbeleuchter ist der verantwortliche Lichttechniker.

Er setzt in Zusammenarbeit mit den anderen Lichttechnikern die Vorstellungen des Kameramanns/der Kamerafrau technisch und gestalterisch um.
Der OB ist der Ansprechpartner des Kameramanns/der Kamerafrau. Voraussetzungen

  • Langjährige Tätigkeit als Lichtechniker bei verschiedenen Produktionen
  • Verständnis für kreative Lichtgestaltung
  • Einhaltung von UVV, VDE, Brandschutzbestimmungen und AZO
  • Umfangreiche Kenntnisse der leuchtspezifischen Charakteristiken
  • Fähigkeit und Erfahrung in der Teamführung.
  • Sicherer Umgang mit verschiedenen Messgeräten (Frequenz-, Beleuchtungs-, Farbtemperatur- und Elektromessgeräte)
  • Kenntnisse auf folgenden Gebieten: Fotografie, Optik, Filterkunde, und Filtermaterialkunde
  • Allgemeine Kenntnisse der Kamerabühnentechnik

Aufgaben

– während der Vorbereitung

  • Lesen des Drehbuchs, besonders im Hinblick auf spezielle Aufnahmetechniken wie Autofahrten, Aufbauten für Leuchten und Lampen, Spezialeffekte
  • Motivbesichtigung mit Kamera, Regie und Produktion
  • Beratung mit Kameramann, Produktionsleitung und Architekt
  • Erstellung der Geräte- und Verbrauchsmateriallisten, LKW- /PKW-Anforderung
  • Absprache und Erstellung von Zusatzmateriallisten, Anforderung von Zusatzpersonal
  • Zusammenstellen der Lichttechniker-Crew
  • Zusammenstellen und Laden der Beleuchtungsgeräte bei den Lichtverleihfirmen
  • Funktions- und Sicherheitskontrolle des Beleuchtungsmaterials
  • Kontrolle der Gerätelisten
  • Organisation der Bereitstellung von Stromanschlüssen

– während der Drehzeit

  • Aufbau- und Einleuchtzeiten mit der Disposition absprechen
  • Koordinierung des Lichtaufbaus, -umbaus und -abbaus
  • Kontrolle der Frabtemperatur bei den einzelnen Leuchten
  • Kontrolle der verwendeten Folien
  • Berücksichtigung von Lichtwechseln
  • Einweisung der Lichttechniker für Vor- und Umbauten
  • Berücksichtigung von Fremdvorschriften (zum Beispiel Bahnhöfe, besondere Gebäude und Arbeitsgeräte)
  • Auf ordnungsgemässen Umgang mit den Geräten achten
  • Disposition und Logistik des Equipments
  • Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen beim Lagern der Geräte in Absprache mit der Produktionsleitung